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Authentische hawaiianische Zeremonien

Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Vom Berg zum Meer!
Finden Sie Ihren heiligen Ort

Kona Salt Farm Weddings
Hale Kukui Wedding, Hawaii Island

Foto aufgenommen von Couple Cups

Lage, Lage, Lage

Hawaii-Insel, die große Insel

Diese Optionen des State Wiki Permit System können ohne Vorankündigung geändert werden.

Hale Kukui Hochzeit, Hawaii Island 2.jpg

Klippen im Waipio-Tal

Heilige Orte

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Wasserfälle

Wasserfälle,

und rustikale Klippen

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Lavafelder

Große Insel

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Hochzeiten am Sunset Beach

Strände auf Big Island

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Vulkan-Retreat

Heilige Orte

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Resort-Standorte

Vom Mauna Kea Beach Resort zum Royal Kona Resort.

BEACH LOCATIONS

Choose Two Beach Locations from this List

State of Hawaii Wiki Permits

Click to go to beach websites.

Map of Beaches in Hawaii (hawaiibeaches.com)


MAUNA LANI RESORT

Pauoa Bay aka Coconut Grove Beach

Puako Bay (Fronting Residence)


WAIKOLOA BEACH RESORT

Anaeho'omalu Bay Beach (aka A-Bay)

Naupaka (next to the Hilton, go through alkaline pond to beach)

Hilton Beach Access (South End of the Hilton)

South of Lava Lava Beach Club 


FOUR SEASONS & KUKI'O

Kuki'o Bay (Next to Four Seasons)

Kikaua Point

KAILUA-KONA

Kohanaiki (Pine Trees)

Old Airport


The State of Hawaii requires permits for all State and Federal Parks
Permits for County of Hawaii parks are not required.  

The State of Hawaii can make changes without prior notice.


State Parks Link:  http://dlnr.hawaii.gov/dsp/parks/hawaii/ 

Terms: https://wikipermits.ehawaii.gov/permits/terms.html


These options from the State Wiki Permit System may be subject to change without notice.

 

NUR ANBIETER für gewerbliche Grundstücksaktivitäten

Ab sofort müssen Wiki-Permit-Benutzer alle COVID-19-Proklamationen, -Anordnungen und -Regeln des Bundesstaats und des Landkreises einhalten, die für den Landkreis gelten, in dem eine genehmigte Veranstaltung geplant ist. Derzeit sind maximal 30 Personen pro Wiki-Permit-Veranstaltung zugelassen, vorbehaltlich etwaiger strengerer Beschränkungen, die der Bundesstaat oder die Landkreise von Zeit zu Zeit aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit für gesellschaftliche Zusammenkünfte im Freien erlassen können. Genehmigungsinhaber sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Veranstaltungen allen geltenden Gesetzen, Regeln, Proklamationen und Anordnungen entsprechen.

WARNUNG: Informationen zu den aktuellen Strandbedingungen werden alle zwanzig Minuten aktualisiert und sind auf der folgenden Website zu finden: http://oceansafety.soest.hawaii.edu/ Genehmigungen für unbelastete öffentliche Strände des Staates gelten normalerweise für den Bereich makai oder seewärts der Küstenlinie. Die Definition von „Küstenlinie“ ist in Hawaii Revised Statutes A§205A-1 enthalten: „‚Küstenlinie‘ bezeichnet den oberen Bereich der Wellen, mit Ausnahme von Sturm- und Erdbebenwellen, bei Flut während der Jahreszeit, in der die Wellen am stärksten sind, normalerweise erkennbar am Rand des Vegetationswachstums oder der oberen Grenze des von der Wellenwelle hinterlassenen Schutts.“ Es ist wichtig, dass Genehmigungsinhaber bei Aktivitäten makai oder seewärts der Küstenlinie äußerste Vorsicht walten lassen. Sie tun dies auf eigene Gefahr. Der Staat Hawaii, das Ministerium für Land und natürliche Ressourcen oder einer seiner Beamten oder Mitarbeiter haftet Ihnen oder Drittparteien gegenüber unter keinen Umständen für direkte, indirekte, zufällige, Folge-, Sonder- oder Strafschadenersatzansprüche oder entgangenen Gewinn, der sich aus Ihrer Tätigkeit auf unbelastetem Land ergibt.

Überarbeitete Hawaii-Gesetze 2013
TITEL 13. PLANUNG UND WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
205A. Küstenzonenmanagement
205A-44 Verbote.

Allgemeines Zitat: HI Rev Stat § 205A-44 (2013)

§205A-44 Verbote. (a) Der Abbau oder die Mitnahme von Sand, abgestorbenen Korallen oder Korallenschutt, Steinen, Erde oder anderen Strand- oder Meeresablagerungen aus dem Küstenbereich ist mit folgenden Ausnahmen verboten:

(1) das unbeabsichtigte Mitnehmen von Materialien aus dem Uferbereich, beispielsweise solche, die unbeabsichtigt am Körper, an Kleidungsstücken, Spielzeugen, Freizeitgeräten und Taschen weggetragen werden;

(2) Wenn der Bergbau oder die Entnahme durch eine Abweichung gemäß diesem Teil genehmigt ist;

(3) Die Beseitigung dieser Materialien aus vorhandenen Abwasserrohren und Kanälen sowie aus Flussmündungen, einschließlich der Beseitigung für die Zwecke gemäß Abschnitt 46-11.5, vorausgesetzt, dass der entfernte Sand auf angrenzenden Flächen abgelagert wird, sofern die Ablagerung nicht zu einer erheblichen Trübung führen würde;

(4) Die Reinigung des Uferbereichs für staatliche oder regionale Instandhaltungszwecke, einschließlich der Rodung für Zwecke gemäß Abschnitt 46-12; vorausgesetzt, dass der entfernte Sand auf angrenzenden Flächen abgelagert wird, es sei denn, die Ablagerung würde zu einer erheblichen Trübung führen;

(5) Die Mitnahme von Treibholz, Muscheln, Strandglas, Glasflosse oder Seetang;

(6) Die Ausübung traditioneller kultureller Praktiken, die gesetzlich genehmigt sind oder von der Behörde gemäß Artikel XII, Abschnitt 7 der Verfassung des Staates Hawaii gestattet werden; oder

(7) Für die Reaktion auf einen öffentlichen Notfall oder eine staatliche oder lokale Katastrophe.

(b) Sofern in diesem Abschnitt nichts anderes vorgesehen ist, sind Bauten im Uferbereich ohne eine Abweichung gemäß diesem Teil verboten. Bauten im Uferbereich benötigen keine Abweichung, wenn:

(1) Sie wurden vor dem 22. Juni 1970 fertiggestellt;

(2) Sie haben vor dem 16. Juni 1989 entweder eine Baugenehmigung, eine Genehmigung des Bauausschusses oder eine Ausnahmegenehmigung vom Küstenlinienabstand erhalten;

(3) Sie liegen außerhalb des Uferbereichs, wenn für sie eine Baugenehmigung oder eine behördliche Genehmigung vorliegt;

(4) Sie sind für die Weiterführung der am 16. Juni 1989 in der Uferzone bestehenden Landwirtschaft oder Aquakultur notwendig oder unterstützen diese;

(5) Es handelt sich um kleinere Bauten, die nach den von der Behörde erlassenen Vorschriften zulässig sind, die die Abläufe am Strand nicht beeinträchtigen oder die Küstenlinie künstlich fixieren und den öffentlichen Zugang oder die öffentliche Sicht auf die Küstenlinie und entlang der Küste nicht behindern; oder

(6) Die durchgeführten Arbeiten bestehen in der Instandhaltung, Reparatur, dem Wiederaufbau sowie in kleineren Ergänzungen oder Änderungen von legalen Boots-, See- oder Wassersport-Freizeitanlagen, die sich in öffentlichem Eigentum befinden und bei denen es kaum oder gar nicht zu Störungen des natürlichen Küstenverlaufs kommt;

vorausgesetzt, dass genehmigte Bauwerke repariert, jedoch nicht innerhalb des Uferbereichs ohne Ausnahme erweitert werden dürfen. [L 1986, c 258, Punkt von §1; am L 1988, c 375, §1; am L 1989, c 356, §12; am L 2013, c 120, §2]

Änderungshinweis

Die Ausdrücke „16. Juni 1989“ wurden durch „das Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes“ und „das Datum des Inkrafttretens dieses Abschnitts“ ersetzt.

Querverweise

Bergbau oder Sandgewinnung usw., siehe §171-58.5.

§205A-32 Strafen.

(a) Wer gegen eine der Bestimmungen des zweiten oder dritten Teils verstößt, wird wie folgt haftbar gemacht:

(1) Für eine zivilrechtliche Geldbuße von höchstens 100.000 US-Dollar oder

(2) Für die Kosten, die erforderlich sind, um die betroffene Umwelt oder Ökologie innerhalb des Küstenmanagementgebiets wieder in den Zustand zu versetzen, der vor dem Verstoß bestand.

(b) Zusätzlich zu etwaigen anderen Strafen wird gegen jede Person, die gegen eine Bestimmung von Teil II oder Teil III verstößt, eine Geldstrafe von höchstens 10.000 US-Dollar pro Tag für jeden Tag verhängt, an dem der Verstoß andauert.

(c) Jede zivilrechtliche Geldbuße oder andere Strafe, die in diesem Abschnitt vorgesehen ist, kann vom Bezirksgericht oder von der Behörde nach einer Anhörungsmöglichkeit gemäß Kapitel 91 verhängt werden. Die Verhängung einer zivilrechtlichen Geldbuße ist keine Voraussetzung für eine zivilrechtliche Geldbuße oder andere einstweilige Verfügung, die vom Bezirksgericht angeordnet wird. [L 1975, c 176, pt of §1; am L 1989, c 356, §9; am L 2001, c 169, §8]

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